ABU


Was ist ABU?

  • Ein Werkzeug um mit den Herausforderungen des Lebens klar zu kommen...

Lösungen übung mündigkeit

  1.     1. Verfassung, 2. Gesetz, 3. Verordnung, 4. Reglement
  2.  Mündigkeit, Urteilsfähigkeit, Handlungsfähigkeit
    1. Wer mündig ist man nach vollendetem 18. Lebensjahr
    2. Urteilsfähig ist, wer die Folgen seiner Handlungen beurteilen kann.
    3. Handlungsfähig ist, wer mündig und urteilsfähig ist.
  3. Situationen
    1. nein, nicht rechtsfähig
    2. nein, urteilsunfähig
    3. nein, unmündig
    4. nein, beschränkt handlungsfähig
  4. Fall
  • SA: 15-jähriger Patrick und 4-jähriger Cousin lösen die Schrauben bei einem Strommasten, dieser fällt um und in der Stadt gibt es während 3 Stunden keinen Strom. 
  • ART: ZGB17, ZGB18, ZGB19 und ZGB333
  • RE: 5-jährige sind unmündig und nicht urteilsfähig und nicht schadenersatzpflichtig, 15-jährige sind unmündig aber urteilsfähig werden aus unerlaubten Handlungen schadenersatzpflichtig. Die Eltern haften für unmündige nicht urteilsfähige Familienmitglieder, falls sie die gebräuchlichen Vorsichtsmassnahmen nicht einhalten.
  • FO: Der 15-jährige ist urteilsfähig und muss darum für den Schaden aufkommen.  Der 5-jährige ist nicht urteilsfähig und kann darum nicht verantwortlich gemacht werden. Die Eltern haften allenfalls, wenn ihnen mangelnde Sorgfalt bewiesen werden kann.